Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung beschlossen, die geltende Hochschulen Coronaverordnung bis zum Ablauf des 9. Mai 2021 zu verlängern (Verordnung vom 21.4.2021). Somit behalten die bisherigen Regelungen weiterhin ihre Gültigkeit, sofern nicht eine weitere Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vor diesem Termin eine frühere Anpassung erforderlich macht.
Bezüglich einer Teststrategie für die Hochschulen haben wir alle in der letzten Woche eine Entscheidung der Politik erwartet. Durch das abgesagte Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin aber ist diese Entscheidung ausgeblieben. Damit gibt es leider auch keine landesweite Teststrategie an den Hochschulen in Schleswig-Holstein. Wenn die Politik nicht entscheidet, entscheiden wir. (...)
Corona
Neue Corona-Verordnung 8.März 2021
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
Sie alle haben sicherlich die jüngsten Entwicklungen verfolgt: Nach dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 3. März 2021 hat am 5. März eine Videokonferenz der Hochschulleitungen mit Staatssekretär Dr. Oliver Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums stattgefunden. Angesichts der Infektionszahlen und der Virusmutationen ist die Lage weiterhin ernst, die Landesregierung hat aufgrund der relativ guten Zahlen in Schleswig-Holstein dennoch Lockerungen beschlossen.
Hochschulen-Coronaverordnung vom 6. März 2021
Vor diesem Hintergrund haben wir die sehr erfreuliche Nachricht für Sie, dass sich die Bedingungen für die Muthesius Kunsthochschule durch die neue Hochschul-Corona-Verordnung (https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse), die ab dem 8. (...)
Vorabinfo: Bislang keine weiteren Verschärfungen im Hochschulbetrieb
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
zunächst wünschen wir Ihnen allen ein frohes, gesundes und krisenfreieres Neues Jahr!
Krisenfrei ist es leider nicht. Sie alle haben sicherlich die neuesten Entwicklungen verfolgt: Nach dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am Dienstag (5. Januar 2021) hat gestern (6. Januar) eine Videokonferenz der Hochschulleitungen mit Staatssekretär Dr. Oliver Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums stattgefunden. Angesichts der Infektionszahlen und der Virusmutation ist die Lage sehr ernst und die Einschränkungen werden bundesweit ausgeweitet.
Vor diesem Hintergrund ist es eine erfreuliche Nachricht, dass die Bedingungen für die Hochschulen in Schleswig-Holstein nicht verschärft werden sollen. Wir können grundsätzlich davon ausgehen, dass die bis zum 10. (...)
Verschärfte Corona-Maßnahmen ab 16.12.2020
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
nach dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am vergangenen Sonntag wurden bundesweit Verschärfungen der Coronamaßnahmen beschlossen. Dieser Beschluss enthält keine Äußerungen zu den Hochschulen. Heute nun wurde uns seitens des Wissenschaftsministeriums mitgeteilt, dass auch die Hochschulen ihren Beitrag zum Lockdown leisten müssen. Die wesentlichen Regelungen der entsprechenden Coronaverordnung des Landes Schleswig-Holstein, die ab Mittwoch (16. Dezember 2020) in Kraft tritt und zunächst bis zum 10. Januar 2021 gilt, betreffen folgende Themen:
1. Lehrbetrieb
Prüfungen in Präsenz sind zu verschieben, sofern der Studienabschluss dadurch nicht unzumutbar verzögert wird.
Notwendige praktische Lehrveranstaltungen sind weiterhin in Präsenz zulässig. Allerdings muss nun generell der Mindestabstand eingehalten werden, (...)
30.11.2020: Neuer Erlass der Landesregierung
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
wie bereits in unserem Schreiben der letzten Woche angekündigt, hat die Landesregierung eine ergänzende Coronaverordnung für die Hochschulen beschlossen, die am heutigen 30. November 2020 in Kraft tritt und zunächst bis zum 22. Dezember 2020 gilt.
Wir freuen uns sehr, dass die Hochschulen weit weniger betroffen sind, als zwischenzeitlich zu befürchten war. Wir konnten als Muthesius Kunsthochschule erneut deutlich machen, wie wichtig Präsenzformate für uns sind. Es ist wichtig, dass die Sonderregelung für künstlerische Hochschulen weiter bestehen bleibt, die uns erlaubt, weitgehend so weiterzuarbeiten wie bisher!
Die wesentlichen Regelungen der Coronaverordnung für die Hochschulen betreffen den Lehrbetrieb: (...)
Das Ministerium hat die bisherige Ausnahme abgeschafft,Neue Verordnungen ab 1.12.2020
nach der Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen am vergangenen Mittwoch (25. November) tritt ab Dienstag (1. Dezember) erneut eine Ergänzung der Coronaverordnungen für die Hochschulen in Kraft. Die allgemeine Verordnung des Bundes enthält jetzt auch Regelungen für die Hochschulen, die in den nächsten Tagen auf Landesebene umgesetzt werden sollen. Sobald uns diese hochschulspezifischen Regelungen im Land Schleswig-Holstein erreichen, werden wir sie im Präsidium beraten, gegebenenfalls mit eigenen Beschlüssen flankieren und Ihnen so schnell wie möglich über einen Rundbrief und die Veröffentlichung auf unserer Website zukommen lassen. Wir haben uns als Präsidium im Vorfeld sehr dafür eingesetzt, dass die bestehenden Privilegien des künstlerisch-gestalterischen Arbeitens („Lex Muthesius“) erhalten bleiben.
Corona-Update 2.November 2020
wie bereits in unserem Schreiben der letzten Woche angekündigt, hat die Landesregierung eine ergänzende Coronaverordnung für die Hochschulen beschlossen, die am heutigen 2. November 2020 in Kraft tritt und zunächst bis Ende des Monats gilt (vollständige Version am Ende des Artikels).
Wir freuen uns sehr, dass es zwar einige zusätzliche Einschränkungen gibt, die Hochschulen aber weit weniger betroffen sind, als zwischenzeitlich zu befürchten war. Im Vorfeld der Ausgestaltung des Regelwerks konnten speziell wir als Muthesius Kunsthochschule deutlich machen, wie wichtig Präsenzformate für uns sind. Es ist ein großer Erfolg, dass wir eine Sonderregelung für künstlerische Hochschulen („Lex Muthesius“) verankern konnten, die uns erlaubt, mit dem Kohortenprinzip weiterzuarbeiten!
14.10.2020: Update zu den neuen Vorgaben
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
das Infektionsgeschehen verändert sich ständig und bringt neue Vorgaben und Verordnungen für die Hochschulen mit sich. Deshalb wollen wir Sie mit diesem Rundbrief über die neuesten Entwicklungen in Kenntnis setzen und aktuelle Informationen geben.
Anreise aus Hochinzidenzgebieten
Nach ausführlicher Klärung mit dem Ministerium und dem Gesundheitsamt können wir erfreulicher Weise mitteilen, dass Lehrende, die in Hochinzidenzgebieten wohnen, zur Wahrnehmung Ihrer Lehraufgaben ohne Formalitäten nach Kiel anreisen können.
Maskenpflicht für Kohorten
In Aufhebung der letzten Verordnung gilt nun für die ersten zwei Wochen des Wintersemesters die Maskenpflicht durchgängig auch für die Mitglieder einer Kohorte. Diese Maßnahme erfolgt in Analogie zu den Vorgaben für die Schulen. (...)
Neue Regelungen für das Wintersemester 2020/21
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
angesichts des Beginns der Vorlesungszeit am 19. Oktober 2020 möchten wir uns noch einmal direkt an Sie alle wenden!
Blicken wir nach der Sommerpause zurück auf die Corona-Zeit, so wird aus dem Entzug überdeutlich, dass die sinnliche Wahrnehmung konkreter Objekte und Situationen für unsere Kunsthochschule essentiell ist. Wir wollen die Intensität unserer realen Produktivität ebenso zurück wie diejenige unserer intellektuellen Begegnungen.
Selbstverständlich ist auch vieles Positive entstanden im virtuellen Raum dieses weit-gehend digitalen Sommersemesters. Denken wir etwa an die neu- und weiterentwickelten Tools innerhalb der digitalen Lehre und an die vermehrte und vertiefte Kommunikation im Netz. Durch das großartige Engagement aller Mitglieder unserer Kunsthochschule ist es gelungen, (...)
Bildungsministerin Karin Prien: Keine Nachteile im Studium durch die Coronapandemie
KIEL. Bildungsministein Karin Prien freut sich, dass Studierenden in Schleswig-Holstein durch die Änderung des Hochschulgesetzes mehr Zeit für ihr Studium gegeben wird. „Durch diese Änderung des Hochschulgesetzes wird vielen Studierenden eine Last genommen. Die Coronapandemie hat an unseren Hochschulen zu vielen Einschränkungen geführt und ein geregelter Lehr- und Prüfungsbetrieb war nicht möglich“, so Prien. Die Gesetzesänderung vom 28. August 2020 ermögliche es Studierenden das Semester als sogenanntes „Null-Semester“ werten zu lassen. „Wir erreichen eine spürbare Entlastung, weil sowohl bei der BAföG-Berechnung als auch bei den Fristen für Prüfungen das Semester nicht als Fachsemester zählt. Unseren Hochschulen im Land und den BAföG-Ämtern ist es so möglich, schnell und unbürokratisch zu reagieren und den Studierenden zu helfen“, (...)