Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung beschlossen, die geltende Hochschulen Coronaverordnung bis zum Ablauf des 9. Mai 2021 zu verlängern (Verordnung vom 21.4.2021). Somit behalten die bisherigen Regelungen weiterhin ihre Gültigkeit, sofern nicht eine weitere Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vor diesem Termin eine frühere Anpassung erforderlich macht.
Bezüglich einer Teststrategie für die Hochschulen haben wir alle in der letzten Woche eine Entscheidung der Politik erwartet. Durch das abgesagte Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin aber ist diese Entscheidung ausgeblieben. Damit gibt es leider auch keine landesweite Teststrategie an den Hochschulen in Schleswig-Holstein. Wenn die Politik nicht entscheidet, entscheiden wir. Wir wollen Ihnen, den Mitgliedern der Muthesius Kunsthochschule, die größtmögliche Sicherheit in diesen unsicheren Zeiten der Pandemie bieten.
Deshalb haben wir beschlossen, dass alle Personen, die ihrer Arbeit an der Muthesius Kunsthochschule zwingend in Präsenz nachkommen müssen, bis zu drei Tests pro Woche kostenlos erhalten. Unser Beschluss ist ein Angebot: Eine Testpflicht besteht nicht!
Weitere Lockerungen und Öffnungen sind, auch mit Blick auf diese Teststrategie der Muthesius Kunsthochschule, bis auf weiteres nicht möglich. Dazu wäre eine neue Verordnung der Landesregierung für alle Hochschulen erforderlich . Uns geht es darum, das Bestehende zu bewahren und dabei den größtmöglichen Gesundheitsschutz sicherzustellen! Sollte in der Zukunft allerdings eine Testpflicht auf uns zukommen, so wären wir schon vorbereitet. An der grundsätzlichen Lage können wir nichts ändern, sondern wir bieten diese Testmöglichkeit als Präsidium an, um die Sicherheitslage und unser aller Sicherheitsgefühl an der Kunsthochschule zu verbessern.
Die Anzahl erforderlicher Tests werden den Werkstattleitungen und Lehrenden nach Terminabsprache von Frau Rosenthal oder dem Kanzler ausgehändigt. Sollte ein Test positiv ausfallen, muss ein zweiter erfolgen. Zeigt auch dieser positiv an, ist die/der Studierende bzw. die/der Lehrende gehalten sich zu isolieren und einen PCR-Test machen zu lassen. Weitere Details können im wöchentlichen Corona-Update montags um 14:00 Uhr besprochen werden.
Die Situation ist für alle Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule angespannt und greift unser aller Reserven an. Halten wir gemeinsam durch!
Mit herzlichen Grüßen,
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident
Dr. Sascha Engelbach
Kanzler