Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
Sie alle haben sicherlich die jüngsten Entwicklungen verfolgt: Nach dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 3. März 2021 hat am 5. März eine Videokonferenz der Hochschulleitungen mit Staatssekretär Dr. Oliver Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums stattgefunden. Angesichts der Infektionszahlen und der Virusmutationen ist die Lage weiterhin ernst, die Landesregierung hat aufgrund der relativ guten Zahlen in Schleswig-Holstein dennoch Lockerungen beschlossen.
Hochschulen-Coronaverordnung vom 6. März 2021
Vor diesem Hintergrund haben wir die sehr erfreuliche Nachricht für Sie, dass sich die Bedingungen für die Muthesius Kunsthochschule durch die neue Hochschul-Corona-Verordnung (https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse), die ab dem 8. März gilt und am 28. März außer Kraft tritt, ebenfalls verbessern. Aufgrund der landesweiten 7-Tage-Inzidenz von unter 50 werden in der Verordnung folgende erste Lockerungen umgesetzt:
– Das Beste und Wichtigste zuerst: Praktische Lehrveranstaltungen und an Kunsthochschulen künstlerisches Arbeiten sind in Präsenz wieder zulässig! An der Muthesius Kunsthochschule ist in allen Räumlichkeiten eine qualifizierte (medizinische) Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Jede Anwesenheit in der Hochschule ist raumbezogen digital zu dokumentieren.
– Die Anfertigung von studentischen Abschlussarbeiten und studienbegleitend anzufertigenden Hausarbeiten in Bibliotheken ist generell und nicht mehr nur in Härtefällen möglich.
– Soweit gemäß Hygienekonzept nach Berücksichtigung vorrangiger Ausnahmen an den Bibliotheken freie studentische Arbeitsplätze vorhanden sind, gewährt die Hochschule den Studierenden nach vorheriger Anmeldung den Zugang zu diesen Arbeitsplätzen.
– Im Zuge der allgemeinen Veränderungen erwarten wir zudem einen Erlass des Chefs der Staatskanzlei für die Landesverwaltung (Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Tests etc.). Zu diesen Neuregelungen innerhalb der Verwaltung erhalten die Mitarbeiter*innen der Muthesius Kunsthochschule gegebenenfalls ein gesondertes Schreiben der Personalabteilung.
– Leider wird weder die Impfreihenfolge in Bezug auf das Hochschulpersonal geändert, noch bestehen derzeit Testmöglichkeiten an den Hochschulen. Unser Ministerium hat diese Fragestellungen im Blick und setzt sich in beiden Fällen für landesweite Strategien ein. Exkursionen und Dienstreisen bleiben mindestens bis zum 28. März 2021 ausgeschlossen.
Grundsätzliches und Vorblick
Erneut haben wir ein widriges Semester erfolgreich bewältigt, haben die vielfältigen Herausforderungen gemeinsam durchgestanden. Diesen Einsatz sehen und spüren wir und sind voller Anerkennung: Nur dank Ihrer aller Anstrengungen konnte dieses Semester – trotz allem – gelingen.
Wie das kommende Sommersemester wird, wissen weder unser Ministerium noch wir. Wir gehen aber davon aus, dass wir weiterhin unter Pandemiebedingungen werden arbeiten müssen. Stellen Sie sich also bitte auf ein weiteres überwiegend digitales Semester ein. Wenn es weitere Lockerungen gibt, so werden sie voraussichtlich in den gleichen Stufen verlaufen, wie die Verschärfungen, nur eben umgekehrt. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Öffnungen, die möglich sind, auch an der Muthesius Kunsthochschule umgesetzt werden können und dass wir die ehedem gewährten Erleichterungen („Lex Muthesius“ etc.) erneut erhalten.
Was uns allen fehlt ist Präsenz und Ausstrahlung, Stimmung und Atmosphäre – Aura. Hoffen wir, dass wir all das bald zurückbekommen!
Mit herzlichen Grüßen,
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident
Dr. Sascha Engelbach
Kanzler