Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
nach dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am vergangenen Sonntag wurden bundesweit Verschärfungen der Coronamaßnahmen beschlossen. Dieser Beschluss enthält keine Äußerungen zu den Hochschulen. Heute nun wurde uns seitens des Wissenschaftsministeriums mitgeteilt, dass auch die Hochschulen ihren Beitrag zum Lockdown leisten müssen. Die wesentlichen Regelungen der entsprechenden Coronaverordnung des Landes Schleswig-Holstein, die ab Mittwoch (16. Dezember 2020) in Kraft tritt und zunächst bis zum 10. Januar 2021 gilt, betreffen folgende Themen:
1. Lehrbetrieb
Prüfungen in Präsenz sind zu verschieben, sofern der Studienabschluss dadurch nicht unzumutbar verzögert wird.
Notwendige praktische Lehrveranstaltungen sind weiterhin in Präsenz zulässig. Allerdings muss nun generell der Mindestabstand eingehalten werden, d.h. auch innerhalb geschlossener Studierendengruppen, was die Anzahl der möglicherweise Beteiligten gegenüber der bisherigen Praxis eingrenzt.
Hier sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das regelmäßige Lüften im 20-Minuten Intervall in den genutzten Räumen unabdingbare Notwendigkeit ist.
Künstlerisches Arbeiten in Präsenz bleibt in der Kunsthochschule zulässig, sofern es woanders nicht möglich ist. Hierfür greift eine Härtefallregelung des neuen Erlasses, für die ein Antrag notwendig ist, die zentral verwaltet wird. Alle Transponder müssen im Zuge des Lockdowns leider zunächst gesperrt werden. Zum Antrag einer Härtefallprüfung möchten wir alle betroffenen Studierenden bitten, sich an ihre Professor*innen, Lehrenden und Werkstattleiter*innen zu wenden. Die angemeldeten Härtefälle werden dann von den Verantwortlichen zur zentralen Prüfung und Genehmigung über Frau Rosenthal an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre Prof. Breda weitergeleitet. Mit der Zustimmung erfolgt dann baldmöglichst die Freischaltung der Transponder.
Schließlich weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Räume der Hochschule in der gegenwärtigen Lage selbstverständlich ausschließlich zum künstlerisch-praktischen Arbeiten genutzt werden dürfen, andere Aufenthaltsgründe und Zusammenkünfte sind ausdrücklich untersagt. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass das regelmäßige Lüften im 20-Minuten Intervall in den genutzten Räumen auch hier unabdingbare Notwendigkeit ist.
2. Bibliothek
Die Bibliothek muss leider geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten weiterhin für Ausleihe und Rückgabe wie bisher, den Pförter*innendienst werden wir dahingehend organisieren.
3. Verwaltung
Im Zuge der allgemeinen Verschärfungen erwarten wir einen Erlass des Chefs der Staatskanzlei für die Landesverwaltung. Zu diesen Neuregelungen innerhalb der Verwaltung erhalten die Mitarbeiter*innen der Muthesius Kunsthochschule ein gesondertes Schreiben der Personalabteilung.
4. Grundsätzliches
Unser Ziel und auch das des Ministeriums ist, das Semester nicht verloren zu geben. Sollte sich entgegen dieser Prämisse allerdings das Wintersemester 2020/21 letztendlich als nicht studierbar herausstellen, so hat das Ministerium zugesagt, Regelstudienzeit, BafögRegelungen etc. anzupassen.
Wir bleiben trotz allem zuversichtlich und wünschen allen Mitgliedern der Muthesius Kunsthochschule eine besinnliche Weihnachtszeit und eine gesunde Ankunft im neuen Jahr: Möge 2021 weniger krisenhaft sein!
Mit herzlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre enormen Leistungen,
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident