Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
mit diesem Schreiben möchten wir einen Vorblick geben auf die für den 1. oder 2. Mai zu erwartenden Beschlüsse der Landesregierung, die am 4. Mai in Kraft treten sollen. Vorgestern, am 28. April, erfolgte eine weitere Telefonkonferenz mit Staatssekretär Dr. Oliver Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums. Es freut uns sehr, dass sich unser Ministerium im Schulterschluss mit den Hochschulen des Landes bei den Entscheidungsträger*innen mit aller Kraft dafür einsetzt, dass es Ausnahmen des generellen Verbotes von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen geben soll.
Nach den uns vorliegenden Informationen ist zu erwarten, dass die Muthesius Kunsthochschule zwar weiterhin grundsätzlich geschlossen bleibt, es nun aber AB DEM 4. MAI AUSNAHMEN in Bezug auf die WERKSTÄTTEN und die BIBLIOTHEK unserer Hochschule geben kann.
Die am 21. April eingesetzte AG „Hygiene-Maßnahmen“, in der wir durch unsere Vizepräsidentin Professorin Dr. Almut Linde vertreten sind, hat die Arbeit am Hygieneleitfaden des Landes „im Prinzip“ abgeschlossen. Damit eröffnet sich für uns die Möglichkeit, eigene Hygieneleitfäden zu erstellen, die den offiziellen Anforderungen genügen und dann vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden müssen. Unser nächstes, den kommenden Erlass flankierenden Informationsschreiben wird auch den endgültigen „Leitfaden zur Erstellung von Hygienekonzepten für die Durchführung von Prüfungen, Praxisveranstaltungen sowie die sukzessive Öffnung von Bibliotheken an Hochschulen in Schleswig-Holstein“ enthalten.
Diese Erstellung spezifischer Hygieneleitfäden ist bereits in Arbeit: Die Leiter*innen der Werkstätten und der Bibliothek haben sich bereits vor einiger Zeit in Absprache mit uns Gedanken über Möglichkeiten einer schrittweisen Öffnung gemacht und entsprechende Konzepte vorbereitet, die dann so schnell wie möglich an den erwarteten Erlass angepasst werden sollen.
Kurz zusammengefasst: Voraussetzung für Prüfungs- und Praxisveranstaltungen, die nicht über digitale Lehrformate abgebildet werden können sind a) entsprechende Entscheidungen der Landesregierung und b) mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Wie wir den erwarteten Erlass an der Muthesius Kunsthochschule umsetzen können, hängt natürlich von unseren spezifischen Bedingungen, dem Ermessen der Werkstattleiter*innen und des Leiters der Bibliothek und vom Wortlaut der Vorgabe aus dem Gesundheitsministerium ab.
Schließlich möchten wir daran erinnern, dass der Infektionsschutz selbstverständlich Vorrang hat gegenüber der Durchführung von Präsenzveranstaltungen. Deshalb lautet die grundsätzliche Maßgabe, das Sommersemester 2020 weitgehend als online/home-learning-Semester durchzuführen.
Gleichzeitig freuen wir uns sehr darüber, dass demnächst nun (hoffentlich!) Praxisveranstaltungen stattfinden können, deren Inhalte gar nicht anders vermittelt werden können. Um die strengen Auflagen zu erfüllen, ist freilich der intensive Einsatz der gesamten Hochschule erforderlich. Insbesondere den Werkstattleiter*innen, den Mitarbeiter*innen der Bibliothek und den zuständigen Professor*innen gebührt hier unser aller Dank für ihren großartigen Einsatz!
Bleiben Sie angesichts aller individuellen Herausforderungen zuversichtlich und melden Sie sich gern, wenn Sie Fragen haben!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident