Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
heute haben wir gute Nachrichten für Sie! Wie bereits in unserem Schreiben am vergangenen Donnerstag in Aussicht gestellt, hat die Landesregierung nun tatsächlich Ausnahmen des generellen Verbotes von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen beschlossen. Die ab heute geltenden Öffnungsmöglichkeiten betreffen die Werkstätten und die Bibliothek, die aktuell dabei sind, Hygienemaßnahmen mit dem zuständigen Betriebsarzt abzustimmen. Bitte haben Sie aber noch etwas Geduld, ein paar Tage wird das noch brauchen.
UPDATE 12.5.2020: Wir haben inzwischen ein Rahmenhygienekonzept entwickelt, das Sie hier einsehen können
DIE BESCHLÜSSE
Im neuen Erlass des Sozialministeriums heißt es im Abschnitt über die Hochschulen nach dem Hinweis auf die weiterhin untersagten Präsenzlehrveran¬staltungen: „Ausgenommen sind Praxisveranstaltungen, die im Curriculum des jeweiligen Studiengangs vorgesehen sind (das sind z.B. praktischer Unterricht oder Übungen in Laboren oder anderen Stätten und individueller Unterricht). Für die jeweilige Praxisveranstaltung ist ein Hygienekonzept zu erstellen und dem Gesundheitsamt rechtzeitig vor Aufnahme der Veranstaltung vorzulegen.“
Außerdem gibt es Bemerkungen zu Hochschulbibliotheken in einem anderen aktuellen Dokument, nämlich in einer neuen Landesverordnung (hier zum Download) Dort heißt es in § 6 (7): „Für Hochschulbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Studierende zum Zweck des Selbststudiums und zum Fertigstellen von Abschlussarbeiten sowie für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.“
Je nach Raumgröße, im Ermessen der Werkstattleiter*innen und in Absprache mit den inhaltlich zuständigen Professor*innen ist das betreute Arbeiten mit Studierenden in den Werkstätten möglich. Dabei haben Examenskandidat*innen Vorrang.
Studentisches Arbeiten in anderen Räumlichkeiten der Hochschule ist durch diesen Erlass leider weiterhin untersagt. Wir arbeiten als Präsidium aber an entsprechenden Konzepten zur Öffnung, damit wir schnell reagieren können, falls die Landesregierung (hoffentlich) eine weitere Öffnung der Hochschulen erlaubt.
VORAUSSETZUNGEN DER ÖFFNUNG (ACHTUNG: dazu ist noch die Genehmigung durch das Gesundheitsamt nötig)
Voraussetzung für die mögliche Teilöffnung sowohl der Werkstätten als auch der Bibliothek sind mit dem Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte für die Durchführung von Prüfungen, Praxisveranstaltungen sowie die sukzessive Öffnung von Bibliotheken an Hochschulen in Schleswig-Holstein“. Den Hygieneleitfaden können Sie hier einsehen.
Die Leiter*innen der Werkstätten und der Bibliothek haben unter der Federführung des Minsiteriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur diese spezifischen Hygienekonzepte erarbeitet.
Die Werkstätten bereiten individuell ihre Wiederöffnung vor, mit der Priorität für Thesis-Arbeiten.
Oberste Priorität hat jedoch der Infektionsschutz, daher bitten wir um Geduld bis Mittwoch (13.05.2020), wenn bis dahin die Hygienemaßnahmen mit dem zuständigen Betriebsarzt und dem Krisenstab abgestimmt worden sind.
Wir freuen uns riesig, dass nun bald Praxisveranstaltungen stattfinden werden, deren Inhalte auf keine andere Weise vermittelt werden könnten. Außerdem möchten wir uns bei Ihnen allen dafür bedanken, dass Sie in der Krise auch eine Chance erkennen und sich mit ganzer Kraft für unsere Muthesius Kunsthochschule einsetzen. Wir wissen, dass das nicht immer einfach ist: Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident