22.4.2020: Neue Beschlüsse der Landesregierung

Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,

wie bereits am letzten Donnerstag (16. April) mitgeteilt, wird die Muthesius Kunsthochschule leider bis auf Weiteres (mindestens bis zum 3. Mai) geschlossen bleiben. Einem neuen Erlass gemäß ist die PRÄSENZLEHRE WEITERHIN UNTERSAGT und es gibt nur wenig Öffnung der Hochschulen in Schleswig-Holstein. Nach jetziger Beschlusslage ist KEINE ALLGEMEINE ÖFFNUNG DER WERKSTÄTTEN UND DER BIBLIOTHEK unserer Hochschule möglich.

Die große Herausforderung besteht also für uns als Kunsthochschule darin, das Sommersemester 2020 weitgehend als online/home-learning-Semester durchzuführen und Präsenzveranstaltungen so weit wie möglich zu suspendieren. Und wir möchten unsere große Anerkennung dafür aussprechen, dass in allen Bereichen der Hochschule sichtbar ist, wie ebendiese
Herausforderung positiv angenommen wird aus einem gemeinsamen Zugehörigkeitsgefühl zur Muthesius!

HINTERGRUND
Am 15. April 2020 hat eine virtuelle Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder stattgefunden, deren Vorgaben nun von der Landesregierung Schleswig-Holstein umgesetzt wurden. Am Abend des 20. April erhielten die Hochschulen einen Erlass und am 21. April erfolgte eine erläuternde Telefonkonferenz mit Staatssekretär Dr. Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums. Diese gestrige Telefonkonferenz wollten wir abwarten, bevor wir unsererseits informieren.

ERLASS
Der neue Erlass des Sozialministeriums (vollständig im Anhang) ist bezüglich der Angaben zu den Hochschulen leider sehr unspezifisch und ernüchternd:

Unter Punkt 8 steht:

„In allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes nach § 1 Hochschulgesetz ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen (Präsenzlehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen) zu untersagen. Die Mensen sind zu schließen.
Die Abnahme beziehungsweise die Durchführung von Prüfungen ist unter Beachtung folgender Voraussetzungen erlaubt: Es ist sicherzustellen, dass zwischen den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ausreichend Abstand gehalten wird und besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Nicht beschränkt werden die Forschung sowie allgemeine Verwaltungs- und sonstige Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzlehrveranstaltungen stehen.

Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.“

Wirklich neu daran ist lediglich die Möglichkeit, Prüfungen unter besonderen und noch festzulegenden (!) Hygieneauflagen abzunehmen und ein bescheidene Öffnung der Bibliothek. Die mögliche Nutzung der BIBLIOTHEK allerdings gilt ausschließlich für Lehrende, die eine Lehrveranstaltung des laufenden Semesters vorbereiten: Wer davon Gebrauch machen möchte,
setzt sich bitte mit der Bibliothek in Verbindung (bibliothek@muthesius.de).

PRÜFUNGEN können nun zwar in Präsenz durchgeführt werden, aber unter sehr strengen Auflagen, deren Durchführbarkeit an Hygieneregeln hängt, die erst noch landesweit erarbeitet werden müssen. Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen sind mit dem jeweils zuständigen (zur Zeit aber stark ausgelasteten) Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte. Um entsprechende landesweite Hygieneleitlinien zu erarbeiten, hat das Wissenschaftsministerium am 21. April die AG „Hygiene-Maßnahmen“ eingesetzt, in der auch wir selbstverständlich vertreten sind. Kurz: selbst wenn Prüfungen erlaubt sind, wird es noch lange dauern, bis sie tatsächlich stattfinden dürfen (wenn überhaupt). Deshalb ist schon jetzt absehbar, dass im Sommersemester 2020 an der Muthesius Kunsthochschule keine Präsenzprüfungen in größeren Gruppen stattfinden können. Sobald wir mehr wissen, informieren wir darüber, wie genau Einzelprüfungen in Präsenz gegebenenfalls erfolgen können.

Aber von diesen Neuigkeiten sollten und dürfen wir uns nicht entmutigen lassen! Sind nicht Kunst und Gestaltung immer auch Einübungen in der Toleranz von Ambiguität und Ungewissheit? Der Erlass gilt bis zum 3. Mai und das Wissenschaftsministerium hat in Aussicht gestellt, dass kommende Beschlüsse auch Praxisveranstaltungen an Hochschulen in den Blick nehmen und die Öffnung der Bibliotheken teilweise ermöglichen könnten. Das alles gilt freilich nur, falls sich die Gesamtsituation der Corona-Pandemie nicht wieder verschlechtert. Und mit unserem Verzicht tragen wir alle dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet!

Es ist großartig, was Sie alle angesichts dieses Verzichtes leisten!
Vielen Dank!

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Arne Zerbst
Präsident

Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin

Prof. Michael Breda
Vizepräsident

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/erlass_allgemeinverfuegungen.html

Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,

wie bereits am letzten Donnerstag (16. April) mitgeteilt, wird die Muthesius Kunsthochschule leider bis auf Weiteres (mindestens bis zum 3. Mai) geschlossen bleiben. Einem neuen Erlass gemäß ist die PRÄSENZLEHRE WEITERHIN UNTERSAGT und es gibt nur wenig Öffnung der Hochschulen in Schleswig-Holstein. Nach jetziger Beschlusslage ist KEINE ALLGEMEINE ÖFFNUNG DER WERKSTÄTTEN UND DER BIBLIOTHEK unserer Hochschule möglich.

Die große Herausforderung besteht also für uns als Kunsthochschule darin, das Sommersemester 2020 weitgehend als online/home-learning-Semester durchzuführen und Präsenzveranstaltungen so weit wie möglich zu suspendieren. Und wir möchten unsere große Anerkennung dafür aussprechen, dass in allen Bereichen der Hochschule sichtbar ist, wie ebendiese
Herausforderung positiv angenommen wird aus einem gemeinsamen Zugehörigkeitsgefühl zur Muthesius!

HINTERGRUND
Am 15. April 2020 hat eine virtuelle Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder stattgefunden, deren Vorgaben nun von der Landesregierung Schleswig-Holstein umgesetzt wurden. Am Abend des 20. April erhielten die Hochschulen einen Erlass und am 21. April erfolgte eine erläuternde Telefonkonferenz mit Staatssekretär Dr. Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums. Diese gestrige Telefonkonferenz wollten wir abwarten, bevor wir unsererseits informieren.

ERLASS
Der neue Erlass des Sozialministeriums (vollständig im Anhang) ist bezüglich der Angaben zu den Hochschulen leider sehr unspezifisch und ernüchternd:

Unter Punkt 8 steht:

„In allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes nach § 1 Hochschulgesetz ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen (Präsenzlehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen) zu untersagen. Die Mensen sind zu schließen.
Die Abnahme beziehungsweise die Durchführung von Prüfungen ist unter Beachtung folgender Voraussetzungen erlaubt: Es ist sicherzustellen, dass zwischen den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ausreichend Abstand gehalten wird und besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Nicht beschränkt werden die Forschung sowie allgemeine Verwaltungs- und sonstige Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzlehrveranstaltungen stehen.

Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.“

Wirklich neu daran ist lediglich die Möglichkeit, Prüfungen unter besonderen und noch festzulegenden (!) Hygieneauflagen abzunehmen und ein bescheidene Öffnung der Bibliothek. Die mögliche Nutzung der BIBLIOTHEK allerdings gilt ausschließlich für Lehrende, die eine Lehrveranstaltung des laufenden Semesters vorbereiten: Wer davon Gebrauch machen möchte,
setzt sich bitte mit der Bibliothek in Verbindung (bibliothek@muthesius.de).

PRÜFUNGEN können nun zwar in Präsenz durchgeführt werden, aber unter sehr strengen Auflagen, deren Durchführbarkeit an Hygieneregeln hängt, die erst noch landesweit erarbeitet werden müssen. Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen sind mit dem jeweils zuständigen (zur Zeit aber stark ausgelasteten) Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte. Um entsprechende landesweite Hygieneleitlinien zu erarbeiten, hat das Wissenschaftsministerium am 21. April die AG „Hygiene-Maßnahmen“ eingesetzt, in der auch wir selbstverständlich vertreten sind. Kurz: selbst wenn Prüfungen erlaubt sind, wird es noch lange dauern, bis sie tatsächlich stattfinden dürfen (wenn überhaupt). Deshalb ist schon jetzt absehbar, dass im Sommersemester 2020 an der Muthesius Kunsthochschule keine Präsenzprüfungen in größeren Gruppen stattfinden können. Sobald wir mehr wissen, informieren wir darüber, wie genau Einzelprüfungen in Präsenz gegebenenfalls erfolgen können.

Aber von diesen Neuigkeiten sollten und dürfen wir uns nicht entmutigen lassen! Sind nicht Kunst und Gestaltung immer auch Einübungen in der Toleranz von Ambiguität und Ungewissheit? Der Erlass gilt bis zum 3. Mai und das Wissenschaftsministerium hat in Aussicht gestellt, dass kommende Beschlüsse auch Praxisveranstaltungen an Hochschulen in den Blick nehmen und die Öffnung der Bibliotheken teilweise ermöglichen könnten. Das alles gilt freilich nur, falls sich die Gesamtsituation der Corona-Pandemie nicht wieder verschlechtert. Und mit unserem Verzicht tragen wir alle dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet!

Es ist großartig, was Sie alle angesichts dieses Verzichtes leisten!
Vielen Dank!

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Arne Zerbst
Präsident

Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin

Prof. Michael Breda
Vizepräsident

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/erlass_allgemeinverfuegungen.html

22.04.2020

Im Fokus

Im Fokus

Übergeordnetes Ziel der Muthesius Kunsthochschule in Kiel ist es, durch künstlerisch-gestalterische Entwicklungs- und Forschungsvorhaben als Kristallisationspunkt für Arbeiten und geistige Auseinandersetzungen auf den Gebieten der Kunst, der Raumkonzeption und des Designs zu wirken. Die Muthesius Kunsthochschule in Kiel als einzige Kunsthochschule des Landes Schleswig-Holstein ist nicht nur ein Ort der Ermöglichung kulturell relevant werdender Biografien, sondern mit ihrem Projektstudium auch ein Ort besonderer Experimente und Realisierungen.
 Die Profile der Masterstudiengänge stellen teilweise in der Bundesrepublik einzigartige Studienangebote und Entwicklungsmöglichkeiten für Studierende dar.

„Im Zentrum der Muthesius Kunsthochschule steht die Kunst, das Künstlerische und das Gestalterische, das Schaffende und die Produktivität. Um diese Mitte bewegt sich auch das grundsätzliche Verhältnis von Theorie und Praxis. Dieses Wechselverhältnis ist ein permanenter Prozess, eine kreisende Bewegung um das von Kunst und Design ausgehaltene Zentrum. Es ist Freiraum nötig, um sich zu bewegen. Deshalb ist die erste Bedingung für Kunst und Design an unserer Hochschule Freiheit! Zum Studium an der Muthesius Kunsthochschule gehört der Wille, diese Freiheit zu nutzen, um zu einer ebenso kreativen wie produktiven Persönlichkeit heranzureifen. So können wir unseren Studierenden persönliche Biografien ermöglichen“, verspricht Präsident Dr. Arne Zerbst.

Rund 630 Studienplätze verteilen sich zurzeit auf die Studiengänge Freie Kunst, Freie Kunst Lehramt am Gymnasium, Raumstrategien, Kommunikationsdesign und Industriedesign.

FORSCHUNG UND PROJEKTE

Das Studium an der Muthesius Kunsthochschule ist projektorientiert. Studierende werden frühzeitig ermutigt, Erfahrungen mit realen Auftraggebern zu machen. Mit dem Zentrum für Medien wurde eine  interdisziplinär arbeitende Einrichtung geschaffen, die den Studierenden dabei helfen, ihre Projekte erfolgreich zu realisieren.
Durch die Teilnahme an Exzellenzclustern zählt die Muthesius Kunsthochschule zu jenen international sichtbaren und wettbewerbsfähigen Forschungseinrichtungen, die dazu beitragen, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Zahlreiche Kooperationspartner auf lokaler, nationaler wie internationaler Ebene schätzen an der Muthesius Kunsthochschule ihre interdisziplinäre Kursstruktur sowie das persönliche Klima mit Semesterstärken von maximal 20 Studierenden – eine hervorragende Basis für Diskurse mit Innovationspotential.

INTERNATIONALITÄT

Studierende und Lehrende setzen sich jedes Semester im Rahmen interdisziplinärer Workshop-Wochen und hochschulintern organisierter, öffentlicher Symposien mit nationalen und internationalen Positionen in Kunst und Design auseinander. Internationale Dozenten sind stets Bestandteil dieser Pflichtveranstaltungen. Aus über 30 Ländern der Welt kommen junge Menschen in Kiel zum Kunst- und Designstudium zusammen. Ihr Anteil an der Studierendenschaft beträgt 14 Prozent, Tendenz steigend. Damit liegt die Muthesius Kunsthochschule weit über dem Bundesdurchschnitt.

WEBLOGS DER LEHRGEBIETE

Um die Vielfalt der Muthesius Kunsthochschule darstellbar zu machen, gibt es neben den »offiziellen« Informationsseiten (die farbige Hälfte dieser Webseite) über 40 Weblogs (die weiße Hälfte dieser Webseite), die von den einzelnen Lehrgebieten selbst gepflegt aktualisiert werden.

Für ganz Eilige haben wir hier eine kurze Bookmarkliste zusammengestellt:
Das digitale Vorlesungsverzeichnis
Who is who an der Muthesius
-Personenverzeichnis
Medienformationen für die Presse
Die Termine der Mappenberatung

Bibliothek (Katalog und Öffnungszeiten)

 

SEMESTERZEITEN

Sommersemester 2024
Semesterzeitraum: 01.04.2024 – 30.09.2024
Vorlesungszeit: 02.04.2024 – 19.07.2024

Wintersemester 2024/2025
Semesterzeitraum: 01.10.2024 – 31.03.2025
Vorlesungszeit: 14.10.2024 – 14.02.2025
(Unterrichtsfrei 21.12.2024 – 06.01.2025)

Sommersemester 2025
Semesterzeitraum: 01.04.2025 – 30.09.2025
Vorlesungszeit: 14.04.2025 – 25.07.2025

 

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Die Muthesius Kunsthochschule tritt entschieden für die Anerkennung und Akzeptanz jeglicher Identitätskonzepte (LGBTQIA*) jenseits von binärer Geschlechterordnung und Heterosexualität ein.
(Bitte informieren Sie sich über die Gleichstellungsarbeit auf der Website der Kommission für Gleichstellung und Diversität: E-Mail: gleichstellungskommission@muthesius.de.)