Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
wie bereits am letzten Donnerstag (16. April) mitgeteilt, wird die Muthesius Kunsthochschule leider bis auf Weiteres (mindestens bis zum 3. Mai) geschlossen bleiben. Einem neuen Erlass gemäß ist die PRÄSENZLEHRE WEITERHIN UNTERSAGT und es gibt nur wenig Öffnung der Hochschulen in Schleswig-Holstein. Nach jetziger Beschlusslage ist KEINE ALLGEMEINE ÖFFNUNG DER WERKSTÄTTEN UND DER BIBLIOTHEK unserer Hochschule möglich.
Die große Herausforderung besteht also für uns als Kunsthochschule darin, das Sommersemester 2020 weitgehend als online/home-learning-Semester durchzuführen und Präsenzveranstaltungen so weit wie möglich zu suspendieren. Und wir möchten unsere große Anerkennung dafür aussprechen, dass in allen Bereichen der Hochschule sichtbar ist, wie ebendiese
Herausforderung positiv angenommen wird aus einem gemeinsamen Zugehörigkeitsgefühl zur Muthesius!
HINTERGRUND
Am 15. April 2020 hat eine virtuelle Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder stattgefunden, deren Vorgaben nun von der Landesregierung Schleswig-Holstein umgesetzt wurden. Am Abend des 20. April erhielten die Hochschulen einen Erlass und am 21. April erfolgte eine erläuternde Telefonkonferenz mit Staatssekretär Dr. Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums. Diese gestrige Telefonkonferenz wollten wir abwarten, bevor wir unsererseits informieren.
ERLASS
Der neue Erlass des Sozialministeriums (vollständig im Anhang) ist bezüglich der Angaben zu den Hochschulen leider sehr unspezifisch und ernüchternd:
Unter Punkt 8 steht:
„In allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes nach § 1 Hochschulgesetz ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen (Präsenzlehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen) zu untersagen. Die Mensen sind zu schließen.
Die Abnahme beziehungsweise die Durchführung von Prüfungen ist unter Beachtung folgender Voraussetzungen erlaubt: Es ist sicherzustellen, dass zwischen den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ausreichend Abstand gehalten wird und besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Nicht beschränkt werden die Forschung sowie allgemeine Verwaltungs- und sonstige Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzlehrveranstaltungen stehen.
Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.“
Wirklich neu daran ist lediglich die Möglichkeit, Prüfungen unter besonderen und noch festzulegenden (!) Hygieneauflagen abzunehmen und ein bescheidene Öffnung der Bibliothek. Die mögliche Nutzung der BIBLIOTHEK allerdings gilt ausschließlich für Lehrende, die eine Lehrveranstaltung des laufenden Semesters vorbereiten: Wer davon Gebrauch machen möchte,
setzt sich bitte mit der Bibliothek in Verbindung (bibliothek@muthesius.de).
PRÜFUNGEN können nun zwar in Präsenz durchgeführt werden, aber unter sehr strengen Auflagen, deren Durchführbarkeit an Hygieneregeln hängt, die erst noch landesweit erarbeitet werden müssen. Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen sind mit dem jeweils zuständigen (zur Zeit aber stark ausgelasteten) Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte. Um entsprechende landesweite Hygieneleitlinien zu erarbeiten, hat das Wissenschaftsministerium am 21. April die AG „Hygiene-Maßnahmen“ eingesetzt, in der auch wir selbstverständlich vertreten sind. Kurz: selbst wenn Prüfungen erlaubt sind, wird es noch lange dauern, bis sie tatsächlich stattfinden dürfen (wenn überhaupt). Deshalb ist schon jetzt absehbar, dass im Sommersemester 2020 an der Muthesius Kunsthochschule keine Präsenzprüfungen in größeren Gruppen stattfinden können. Sobald wir mehr wissen, informieren wir darüber, wie genau Einzelprüfungen in Präsenz gegebenenfalls erfolgen können.
Aber von diesen Neuigkeiten sollten und dürfen wir uns nicht entmutigen lassen! Sind nicht Kunst und Gestaltung immer auch Einübungen in der Toleranz von Ambiguität und Ungewissheit? Der Erlass gilt bis zum 3. Mai und das Wissenschaftsministerium hat in Aussicht gestellt, dass kommende Beschlüsse auch Praxisveranstaltungen an Hochschulen in den Blick nehmen und die Öffnung der Bibliotheken teilweise ermöglichen könnten. Das alles gilt freilich nur, falls sich die Gesamtsituation der Corona-Pandemie nicht wieder verschlechtert. Und mit unserem Verzicht tragen wir alle dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet!
Es ist großartig, was Sie alle angesichts dieses Verzichtes leisten!
Vielen Dank!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/erlass_allgemeinverfuegungen.html
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
wie bereits am letzten Donnerstag (16. April) mitgeteilt, wird die Muthesius Kunsthochschule leider bis auf Weiteres (mindestens bis zum 3. Mai) geschlossen bleiben. Einem neuen Erlass gemäß ist die PRÄSENZLEHRE WEITERHIN UNTERSAGT und es gibt nur wenig Öffnung der Hochschulen in Schleswig-Holstein. Nach jetziger Beschlusslage ist KEINE ALLGEMEINE ÖFFNUNG DER WERKSTÄTTEN UND DER BIBLIOTHEK unserer Hochschule möglich.
Die große Herausforderung besteht also für uns als Kunsthochschule darin, das Sommersemester 2020 weitgehend als online/home-learning-Semester durchzuführen und Präsenzveranstaltungen so weit wie möglich zu suspendieren. Und wir möchten unsere große Anerkennung dafür aussprechen, dass in allen Bereichen der Hochschule sichtbar ist, wie ebendiese
Herausforderung positiv angenommen wird aus einem gemeinsamen Zugehörigkeitsgefühl zur Muthesius!
HINTERGRUND
Am 15. April 2020 hat eine virtuelle Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder stattgefunden, deren Vorgaben nun von der Landesregierung Schleswig-Holstein umgesetzt wurden. Am Abend des 20. April erhielten die Hochschulen einen Erlass und am 21. April erfolgte eine erläuternde Telefonkonferenz mit Staatssekretär Dr. Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums. Diese gestrige Telefonkonferenz wollten wir abwarten, bevor wir unsererseits informieren.
ERLASS
Der neue Erlass des Sozialministeriums (vollständig im Anhang) ist bezüglich der Angaben zu den Hochschulen leider sehr unspezifisch und ernüchternd:
Unter Punkt 8 steht:
„In allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes nach § 1 Hochschulgesetz ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen (Präsenzlehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen) zu untersagen. Die Mensen sind zu schließen.
Die Abnahme beziehungsweise die Durchführung von Prüfungen ist unter Beachtung folgender Voraussetzungen erlaubt: Es ist sicherzustellen, dass zwischen den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ausreichend Abstand gehalten wird und besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Nicht beschränkt werden die Forschung sowie allgemeine Verwaltungs- und sonstige Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzlehrveranstaltungen stehen.
Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.“
Wirklich neu daran ist lediglich die Möglichkeit, Prüfungen unter besonderen und noch festzulegenden (!) Hygieneauflagen abzunehmen und ein bescheidene Öffnung der Bibliothek. Die mögliche Nutzung der BIBLIOTHEK allerdings gilt ausschließlich für Lehrende, die eine Lehrveranstaltung des laufenden Semesters vorbereiten: Wer davon Gebrauch machen möchte,
setzt sich bitte mit der Bibliothek in Verbindung (bibliothek@muthesius.de).
PRÜFUNGEN können nun zwar in Präsenz durchgeführt werden, aber unter sehr strengen Auflagen, deren Durchführbarkeit an Hygieneregeln hängt, die erst noch landesweit erarbeitet werden müssen. Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen sind mit dem jeweils zuständigen (zur Zeit aber stark ausgelasteten) Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte. Um entsprechende landesweite Hygieneleitlinien zu erarbeiten, hat das Wissenschaftsministerium am 21. April die AG „Hygiene-Maßnahmen“ eingesetzt, in der auch wir selbstverständlich vertreten sind. Kurz: selbst wenn Prüfungen erlaubt sind, wird es noch lange dauern, bis sie tatsächlich stattfinden dürfen (wenn überhaupt). Deshalb ist schon jetzt absehbar, dass im Sommersemester 2020 an der Muthesius Kunsthochschule keine Präsenzprüfungen in größeren Gruppen stattfinden können. Sobald wir mehr wissen, informieren wir darüber, wie genau Einzelprüfungen in Präsenz gegebenenfalls erfolgen können.
Aber von diesen Neuigkeiten sollten und dürfen wir uns nicht entmutigen lassen! Sind nicht Kunst und Gestaltung immer auch Einübungen in der Toleranz von Ambiguität und Ungewissheit? Der Erlass gilt bis zum 3. Mai und das Wissenschaftsministerium hat in Aussicht gestellt, dass kommende Beschlüsse auch Praxisveranstaltungen an Hochschulen in den Blick nehmen und die Öffnung der Bibliotheken teilweise ermöglichen könnten. Das alles gilt freilich nur, falls sich die Gesamtsituation der Corona-Pandemie nicht wieder verschlechtert. Und mit unserem Verzicht tragen wir alle dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet!
Es ist großartig, was Sie alle angesichts dieses Verzichtes leisten!
Vielen Dank!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident