Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
wir alle freuen uns auf den Präsenzbetrieb im nahenden Wintersemester! Zum Schutz aller und damit wir in Präsenz studieren und arbeiten können, ist es nötig, dass wir uns gemeinsam an einige Regeln halten:
Der Zugang zu den Liegenschaften der MKH setzt ab dem 18. Oktober 2021 voraus, dass Sie einen tagesaktuellen Nachweis bzgl. der 3-G-Regelung erbringen können. Dieses geschieht durch den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (14 Tage nach der letzten Impfung), einer Genesung oder eines negativen Testergebnisses.
• Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist durch eine Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus zuständigen Stelle zu erbringen.
• Alternativ dazu bietet die Muthesius Kunsthochschule an, dass an Wochentagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr ein Selbsttest unter Beaufsichtigung auf dem Hochschulgelände (der Ort wird noch kurzfristig mitgeteilt) erfolgen kann. Andere Selbsttests können nicht anerkannt werden.
• Der Nachweis kann auf Ihrem Zugangstransponder digital vermerkt werden, um Ihnen das Verfahren des Nachweises zu erleichtern. Sie haben dazu ab dem 30.09.2021 die Möglichkeit, Ihren Transponder im Büro der Hausmeister freischalten zu lassen. Bitte bringen Sie dazu mit:
• Ihren Ausweis / Pass
• Ihren 3-G-Nachweis
• Ein Schnelltest ist nur gültig für den jeweiligen Tag des Tests und ist gleichzusetzen mit einem Geimpft-/Genesenen-Nachweis. Mit Ablauf der Frist müssen Sie erneut einen aktuellen negativen Test nachweisen, damit Ihr Transponder erneut freigeschaltet werden kann.
• Sobald Sie gegenüber den Hausmeistern den Nachweis erbracht haben, wird Ihr Transponder für einen Tag (bei Testnachweis) oder für das Wintersemester freigeschaltet. Dabei wird nicht dokumentiert, ob Sie geimpft, genesen oder getestet sind, sondern ausschließlich der Zeitraum festgelegt, für den Ihre Freischaltung gilt.
• Wir empfehlen, sofern Sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis besitzen, sich bereits vor Semesterbeginn frühzeitig zu registrieren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
• Für diesen Prozess werden alle Transponder ab dem 01.10.2021 gesperrt.
ACHTUNG: Sollten Sie keinen 3-G-Nachweis erbringen, können wir Ihre Karte NICHT freischalten. Die automatische Zugangsberechtigung für die Gebäude ist in dem Fall nicht möglich und die Überprüfung Ihres 3-G-Status muss vor Betreten des Gebäudes manuell erfolgen. Bitte planen Sie dazu etwas mehr Zeit ein.
Wir weisen darauf hin, dass wir verpflichtet sind, die Einhaltung der 3-G-Regelung an allen Standorten der MKH in geeigneter Form zu überprüfen.
Schließlich sind wir zuversichtlich, dass sich durch diesen klaren Rahmen unser gemeinsames Ziel erreichen lässt: das erfolgreiche Studieren und Arbeiten in Präsenz!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident
Dr. Sascha Engelbach
Kanzler
Hier das Hygienekonzept:
https://www.muthesius.de/~www/
corona_info: infos des krisenstabs zum corona-virus