KIEL. Bildungsministein Karin Prien freut sich, dass Studierenden in Schleswig-Holstein durch die Änderung des Hochschulgesetzes mehr Zeit für ihr Studium gegeben wird. „Durch diese Änderung des Hochschulgesetzes wird vielen Studierenden eine Last genommen. Die Coronapandemie hat an unseren Hochschulen zu vielen Einschränkungen geführt und ein geregelter Lehr- und Prüfungsbetrieb war nicht möglich“, so Prien. Die Gesetzesänderung vom 28. August 2020 ermögliche es Studierenden das Semester als sogenanntes „Null-Semester“ werten zu lassen. „Wir erreichen eine spürbare Entlastung, weil sowohl bei der BAföG-Berechnung als auch bei den Fristen für Prüfungen das Semester nicht als Fachsemester zählt. Unseren Hochschulen im Land und den BAföG-Ämtern ist es so möglich, schnell und unbürokratisch zu reagieren und den Studierenden zu helfen“, (...)
Schreiben des Präsidiums zum Semesterende (16.7.20)
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
angesichts des Endes der Vorlesungszeit am 17. Juli 2020 möchten wir uns noch einmal direkt an Sie alle wenden! Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir alle unter dem Entzug unserer ästhetischen Grundversorgung gelitten und werden dieses Semester beenden, ohne „Einblick / Ausblick“ als ein Fest der realen Begegnungen gefeiert zu haben. Das ist traurig, bitter und befremdlich! Die Arfrade-Party war immer der Höhe- und Endpunkt des Sommersemesters. Dennoch ist es durch die großartige Anstrengung aller Hochschulmitglieder gelungen, dieses so überaus herausfordernde Sommersemester positiv zu gestalten. Und so hat „nur“ das reale Fest der Begegnungen gefehlt und „Einblick / Ausblick“ war – trotz allem – ein Fest der Kunst und der Gestaltung. (...)
(akt. 3.8.2020) – Urlaub im Ausland- Rückkehr aus dem Ausland
(Text akualisiert am 3.5.2020) Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, dazu zählen auch Rückreisende mit Wohnsitz in Deutschland, sollten sich vor Reiseantritt online auf der Seite des RKI informieren, ob das Land in dem sie sich befinden aktuell als Risikogebiet eingestuft wird (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
Bitte informieren Sie sich auf diesen Seiten der Landesregierung, ob weitere Maßnahmen, speziell nach Rückkehr, nötig sind: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/tourismus.html
Jede/r Reisende ist dazu verpflichtet, sich selbst zu informieren, ob er/sie aus aus einem Risikogebiet einreist oder es durchquert. Generell empfiehlt sich, dass aufgrund der Corona-Pandemie Einreisende aus dem Ausland unabhängig von ihrem Reiseziel das örtliche Gesundheitsamt bei Rückkehr kontaktieren, (...)
18.5.2020: Neuer Erlass der Landesregierung
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
nachdem wir in unseren letzten Schreiben neue Öffnungsmöglichkeiten der Werkstätten und der Bibliothek verkünden konnten, haben wir heute erneut sehr gute Nachrichten für Sie! Es gelten neue Beschlüsse der Landesregierung, die es uns als Präsidium möglich machen, nun auch weitere Räume zu öffnen: Je nach Raumgröße und im Ermessen der zuständigen Professor*innen ist das Arbeiten in den Ateliers ab dem 18. Mai 2020 wieder möglich! Dabei haben Thesisbearbeiter*innen Vorrang. Außerdem sind Lehrveranstaltungen und Gremiensitzungen im Prinzip wieder als Präsenzveranstaltungen möglich, sofern es keine Alternativformate gibt.
Die Verantwortung für die Organisation der Ateliernutzung unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen des Rahmenhygienekonzeptes und die Entscheidung darüber, (...)
Teilöffnung der Bibliothek ab 14.5.20 und Werkstätten ab 18.5.20
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
erfreulicherweise kann unsere Bibliothek ab Donnerstag den 14.05., wieder in Anspruch genommen werden. Dies wird zunächst nur in Form einer „Abholbibliothek“ stattfinden können. Bücher und Medien können per Mail bei der Bibliothek bestellt werden und montags bis freitags zwischen 11 und 13 Uhr vor Ort abgeholt werden.
Bestellungen, die bis 10:00 Uhr in der Bibliothek eingehen, können am selben Tag ab 11:00 Uhr abgeholt werden. Bestellungen, die nach 10:00 Uhr eingehen, können am Folgetag ab 11:00 Uhr abgeholt werden.
Die Rückgabe der erfolgt in bereitgestellte Boxen im Flur vor der Bibliothek. Der Zugang zum Gebäude wird durch studentische Hilfskräfte geregelt.
Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich und machen sie bitte von der bereitgestellten Möglichkeit zur Handdesinfektion Gebrauch. (...)
4.5.20: Neue Beschlüsse der Landesregierung
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
heute haben wir gute Nachrichten für Sie! Wie bereits in unserem Schreiben am vergangenen Donnerstag in Aussicht gestellt, hat die Landesregierung nun tatsächlich Ausnahmen des generellen Verbotes von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen beschlossen. Die ab heute geltenden Öffnungsmöglichkeiten betreffen die Werkstätten und die Bibliothek, die aktuell dabei sind, Hygienemaßnahmen mit dem zuständigen Betriebsarzt abzustimmen. Bitte haben Sie aber noch etwas Geduld, ein paar Tage wird das noch brauchen.
UPDATE 12.5.2020: Wir haben inzwischen ein Rahmenhygienekonzept entwickelt, das Sie hier einsehen können
30.4.: Vorblick auf Beschlüsse der Landeregierung
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
mit diesem Schreiben möchten wir einen Vorblick geben auf die für den 1. oder 2. Mai zu erwartenden Beschlüsse der Landesregierung, die am 4. Mai in Kraft treten sollen. Vorgestern, am 28. April, erfolgte eine weitere Telefonkonferenz mit Staatssekretär Dr. Oliver Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums. Es freut uns sehr, dass sich unser Ministerium im Schulterschluss mit den Hochschulen des Landes bei den Entscheidungsträger*innen mit aller Kraft dafür einsetzt, dass es Ausnahmen des generellen Verbotes von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen geben soll.
Nach den uns vorliegenden Informationen ist zu erwarten, dass die Muthesius Kunsthochschule zwar weiterhin grundsätzlich geschlossen bleibt, es nun aber AB DEM 4. MAI AUSNAHMEN in Bezug auf die WERKSTÄTTEN und die BIBLIOTHEK unserer Hochschule geben kann.
22.4.2020: Neue Beschlüsse der Landesregierung
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
wie bereits am letzten Donnerstag (16. April) mitgeteilt, wird die Muthesius Kunsthochschule leider bis auf Weiteres (mindestens bis zum 3. Mai) geschlossen bleiben. Einem neuen Erlass gemäß ist die PRÄSENZLEHRE WEITERHIN UNTERSAGT und es gibt nur wenig Öffnung der Hochschulen in Schleswig-Holstein. Nach jetziger Beschlusslage ist KEINE ALLGEMEINE ÖFFNUNG DER WERKSTÄTTEN UND DER BIBLIOTHEK unserer Hochschule möglich.
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
wie bereits am letzten Donnerstag (16. April) mitgeteilt, wird die Muthesius Kunsthochschule leider bis auf Weiteres (mindestens bis zum 3. Mai) geschlossen bleiben. Einem neuen Erlass gemäß ist die PRÄSENZLEHRE WEITERHIN UNTERSAGT und es gibt nur wenig Öffnung der Hochschulen in Schleswig-Holstein. Nach jetziger Beschlusslage ist KEINE ALLGEMEINE ÖFFNUNG DER WERKSTÄTTEN UND DER BIBLIOTHEK unserer Hochschule möglich.
Die große Herausforderung besteht also für uns als Kunsthochschule darin, das Sommersemester 2020 weitgehend als online/home-learning-Semester durchzuführen und Präsenzveranstaltungen so weit wie möglich zu suspendieren. Und wir möchten unsere große Anerkennung dafür aussprechen, dass in allen Bereichen der Hochschule sichtbar ist, wie ebendiese
Herausforderung positiv angenommen wird aus einem gemeinsamen Zugehörigkeitsgefühl zur Muthesius!
HINTERGRUND
Am 15. April 2020 hat eine virtuelle Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder stattgefunden, deren Vorgaben nun von der Landesregierung Schleswig-Holstein umgesetzt wurden. Am Abend des 20. April erhielten die Hochschulen einen Erlass und am 21. April erfolgte eine erläuternde Telefonkonferenz mit Staatssekretär Dr. Grundei und den Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsministeriums. Diese gestrige Telefonkonferenz wollten wir abwarten, bevor wir unsererseits informieren.
ERLASS
Der neue Erlass des Sozialministeriums (vollständig im Anhang) ist bezüglich der Angaben zu den Hochschulen leider sehr unspezifisch und ernüchternd:
Unter Punkt 8 steht:
„In allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes nach § 1 Hochschulgesetz ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen (Präsenzlehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen) zu untersagen. Die Mensen sind zu schließen.
Die Abnahme beziehungsweise die Durchführung von Prüfungen ist unter Beachtung folgender Voraussetzungen erlaubt: Es ist sicherzustellen, dass zwischen den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ausreichend Abstand gehalten wird und besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Nicht beschränkt werden die Forschung sowie allgemeine Verwaltungs- und sonstige Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzlehrveranstaltungen stehen.
Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.“
Wirklich neu daran ist lediglich die Möglichkeit, Prüfungen unter besonderen und noch festzulegenden (!) Hygieneauflagen abzunehmen und ein bescheidene Öffnung der Bibliothek. Die mögliche Nutzung der BIBLIOTHEK allerdings gilt ausschließlich für Lehrende, die eine Lehrveranstaltung des laufenden Semesters vorbereiten: Wer davon Gebrauch machen möchte,
setzt sich bitte mit der Bibliothek in Verbindung (bibliothek@muthesius.de).
PRÜFUNGEN können nun zwar in Präsenz durchgeführt werden, aber unter sehr strengen Auflagen, deren Durchführbarkeit an Hygieneregeln hängt, die erst noch landesweit erarbeitet werden müssen. Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen sind mit dem jeweils zuständigen (zur Zeit aber stark ausgelasteten) Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte. Um entsprechende landesweite Hygieneleitlinien zu erarbeiten, hat das Wissenschaftsministerium am 21. April die AG „Hygiene-Maßnahmen“ eingesetzt, in der auch wir selbstverständlich vertreten sind. Kurz: selbst wenn Prüfungen erlaubt sind, wird es noch lange dauern, bis sie tatsächlich stattfinden dürfen (wenn überhaupt). Deshalb ist schon jetzt absehbar, dass im Sommersemester 2020 an der Muthesius Kunsthochschule keine Präsenzprüfungen in größeren Gruppen stattfinden können. Sobald wir mehr wissen, informieren wir darüber, wie genau Einzelprüfungen in Präsenz gegebenenfalls erfolgen können.
Aber von diesen Neuigkeiten sollten und dürfen wir uns nicht entmutigen lassen! Sind nicht Kunst und Gestaltung immer auch Einübungen in der Toleranz von Ambiguität und Ungewissheit? Der Erlass gilt bis zum 3. Mai und das Wissenschaftsministerium hat in Aussicht gestellt, dass kommende Beschlüsse auch Praxisveranstaltungen an Hochschulen in den Blick nehmen und die Öffnung der Bibliotheken teilweise ermöglichen könnten. Das alles gilt freilich nur, falls sich die Gesamtsituation der Corona-Pandemie nicht wieder verschlechtert. Und mit unserem Verzicht tragen wir alle dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet!
Es ist großartig, was Sie alle angesichts dieses Verzichtes leisten!
Vielen Dank!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident
Die Muthesius bleibt weiterhin geschlossen
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
wir möchten uns schon heute (16.4.) direkt an Sie alle wenden, um bekanntzugeben, dass die Muthesius Kunsthochschule auch über den 19. April hinaus geschlossen bleibt. Bereits heute läßt sich sagen, dass es ab diesem vom Ministerium benannten Stichtag sicher KEINE ALLGEMEINE PRÄSENZLEHRE an unserer Hochschule geben kann, sondern allenfalls wenige genau definierte Ausnahmen! Darüber werden wir in den nächsten Tagen informieren.
Das Präsidium informiert zum Semesterstart
Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
angesichts des bevorstehenden Semesteranfangs am 6. April 2020 möchten wir uns noch einmal direkt an Sie alle wenden! Aufgrund der Corona-Krise wird es an diesem Tag keine Erstsemesterbegrüßung und keine Verabschiedung der Absolvent*innen geben können. Wir alle wollen mit dem Sommersemester anfangen und dürfen nicht! Das ist bitter und eine befremdlich-bedrückende Vorstellung.
Unser Ministerium hat gestern bekräftigt, dass es in Bezug auf das Verbot von Präsenzveranstaltungen bisher weiterhin nur um die zwei Semesterwochen bis zum 19. April 2020 geht. Aber wir leben, arbeiten, studieren, lehren und forschen in ungewissen Zeiten: Falls es also über dieses Datum hinaus erforderlich sein sollte, den Studienbetrieb einzuschränken, (...)