Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
nachdem wir in unseren letzten Schreiben neue Öffnungsmöglichkeiten der Werkstätten und der Bibliothek verkünden konnten, haben wir heute erneut sehr gute Nachrichten für Sie! Es gelten neue Beschlüsse der Landesregierung, die es uns als Präsidium möglich machen, nun auch weitere Räume zu öffnen: Je nach Raumgröße und im Ermessen der zuständigen Professor*innen ist das Arbeiten in den Ateliers ab dem 18. Mai 2020 wieder möglich! Dabei haben Thesisbearbeiter*innen Vorrang. Außerdem sind Lehrveranstaltungen und Gremiensitzungen im Prinzip wieder als Präsenzveranstaltungen möglich, sofern es keine Alternativformate gibt.
Die Verantwortung für die Organisation der Ateliernutzung unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen des Rahmenhygienekonzeptes und die Entscheidung darüber, wer wann zur Ateliernutzung zugelassen werden soll, liegt bei den für die Räume verantwortlichen Professor*innen. Namen und Zeiträume der zugewiesenen Ateliernutzungen sollen bei Frau Rosenthal angemeldet werden, damit in der Folge eine Freischaltung durch Herrn Fischer erfolgen kann. Für notwendige Lehrveranstaltungen in Präsenz ist jeweils ein auf die räumlichen Bedingungen ausgerichtetes Hygienekonzept zu erstellen.
Außerdem ist am 15. Mai das sogenannte „Corona-Gesetz“ in Kraft getreten, das auch wichtige Änderungen des Hochschulgesetzes enthält. Über die von uns bereits ergriffenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der gewährten Freiräume haben wir in vorangegangenen Rundschreiben berichtet und leiten den Gesetzestext hier vollständig weiter (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 8; für uns wichtig ist Artikel 16: Änderungen des HGG, §§97-108, S. 247-254).
Schließlich möchten wir darauf hinweisen, dass grundsätzlich weiterhin gilt, was unsere Wissenschaftsministerin Karin Prien im Zusammenhang der erweiterten Hochschulöffnungen ab dem 18. Mai mitgeteilt hat: „Trotz dieser Lockerungen sollte auch weiterhin zur Vermeidung eines wieder zunehmenden Infektionsgeschehens die Anwesenheit in den Hochschulen soweit wie möglich beschränkt bleiben. Daher gilt auch weiterhin der Grundsatz, dieses Semester soweit wie möglich als Online-Semester durchzuführen. Digitalen Lehr- und Lernformaten ist nach wie vor Priorität einzuräumen, während Präsenzlehre nur dort stattfinden sollte, wo keine Alternativformate möglich sind.“
Wir freuen uns vor allem, dass nun studentisches Arbeiten in den Räumlichkeiten der Hochschule – unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen – wieder möglich ist und hoffen sehr, dass diese Öffnung weitere positive Impulse in das laufende Semester trägt. Wir wollen nicht schließen, ohne uns erneut bei Ihnen allen zu bedanken: Es ist großartig, wie die Muthesius Kunsthochschule die enormen Herausforderungen dieser Krise in gemeinsamen Anstrengungen meistert! Und uns ist sehr bewusst, dass das alles keine Selbstverständlichkeiten sind!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident
Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe 8