Liebe Mitglieder der Muthesius Kunsthochschule,
angesichts des bevorstehenden Semesteranfangs am 6. April 2020 möchten wir uns noch einmal direkt an Sie alle wenden! Aufgrund der Corona-Krise wird es an diesem Tag keine Erstsemesterbegrüßung und keine Verabschiedung der Absolvent*innen geben können. Wir alle wollen mit dem Sommersemester anfangen und dürfen nicht! Das ist bitter und eine befremdlich-bedrückende Vorstellung.
Unser Ministerium hat gestern bekräftigt, dass es in Bezug auf das Verbot von Präsenzveranstaltungen bisher weiterhin nur um die zwei Semesterwochen bis zum 19. April 2020 geht. Aber wir leben, arbeiten, studieren, lehren und forschen in ungewissen Zeiten: Falls es also über dieses Datum hinaus erforderlich sein sollte, den Studienbetrieb einzuschränken, wäre es im Sinne der Studierenden sehr zu begrüßen, wenn möglichst viele Studienleistungen auch ohne analoge Anwesenheit erbracht werden könnten. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass das gerade bei unserem projektorientierten Studium sehr schwierig wird. Und auch nur in Bezug auf eine mögliche weitere Verschiebung der Präsenzlehre möchten wir als Präsidium folgende Rahmenbedingungen abstecken:
Unser zentrales Anliegen ist es, das beginnende Sommersemester 2020 nicht verloren zu geben. Die Studierenden sollen unbedingt die Möglichkeit erhalten, ihr Studium fortzusetzen und die notwendigen Prüfungen abzulegen. Gleichzeitig werden wir uns dafür einsetzen, dass dieses schon jetzt extrem herausfordernde Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.
DIGITALE LEHRE
Die Freiheit von Forschung und Lehre wird selbstverständlich nicht angetastet, so dass es hier keine verbindlichen Vorgaben des Präsidiums geben kann. Eingedenk dessen bitten wir dennoch alle Lehrenden, digitale Lehrmöglichkeiten so weit wie möglich zu nutzen. Nachdrücklich empfehlen wir deshalb INCOM als einheitliche Plattform der Muthesius Kunsthochschule, die von vielen Mitgliedern auch schon genutzt wird. Ergänzend empfehlen wir als Online Konferenzraum ZOOM, ein Programm, das sich auch mit den Workspaces in Incom verknüpfen lässt. (Die Basisversion von zoom für Gespräche bis 40 Minuten ist frei, die Frage nach einer Hochschullizenz für eine Version mit mehr Möglichkeiten wird momentan geklärt. Bei Nachfragen zu incom und zoom wenden Sie sich bitte an Frau Brzakala.)
Wir sprechen damit eine allgemeine Empfehlung für zwei einzeln nutzbare und miteinander kombinierbare Werkzeuge aus, mit denen nach unserer Ansicht auch diejenigen arbeiten können, die noch keinerlei Erfahrungen mit digitalen Lehrformaten haben. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es für ambitionierte digitale Lehrformate deutlich differenzierterer Werkzeuge bedarf, die natürlich genutzt und gegebenenfalls neu angeschafft werden können.
RECHTSSICHERHEIT
Wie steht es mit der Rechtssicherheit der Lehrveranstaltungen und Prüfungen?
Da es weiterhin keinerlei verbindliche Empfehlungen des Ministeriums gibt, können wir als Hochschule auch kein generelles Verfahren beschließen, sind dafür in unseren Entscheidungen aber auch sehr frei! So liegt es letztlich in der Hand der Prüfenden, wie sie mit den Prüfungen umgehen wollen. Deshalb empfehlen wir, das Prüfungsverfahren mit den jeweiligen Kolleg*innen abzusprechen und bei Bedarf direkt mit dem Prüfungsamt Kontakt aufzunehmen. Von unserer Seite aus sollten alle so flexibel wie möglich reagieren, müssen aber im Sinne der Studierenden klären, was formal möglich ist.
Hier hat die Bologna-Reform einmal etwas Gutes: Da alle Studienleistungen über Abschlussprüfungen erbracht werden können und nach dem Hochschulgesetz keine Präsenz erforderlich ist, können alle Lehrenden Prüfungsformate entwickeln, die den Arbeitsaufwand des Semesters abfragen.
Selbstverständlich gibt es auch ein ganze Reihe von Lehrveranstaltungen, die auf die Präsenz in den Ateliers und Werkstätten angewiesen sind. Wir bitten alle betroffenen Professor*innen in Rücksprache mit den Werkstattleiter*innen zu klären, ob sich entsprechende Kurse auch in der vorlesungsfreien Zeit nachholen lassen, falls dies nötig werden sollte.
Kurz: alle Lehrenden haben hier eine Eigenverantwortung für ihre spezifischen Lehrangebote und wir bitten darum, die Veranstaltungen und Prüfungen so zu gestalten, dass niemand unserer Studierenden ein Semester verliert.
ABSCHLÜSSE
Die aktuellen Abschlussarbeiten finden unter ganz außerordentlichen und belastenden Umständen statt und wir werden als Hochschule alles Erdenkliche und Mögliche tun, um diese Belastung zu mindern und auszugleichen und allen einen guten Abschluss ihres Studiums zu ermöglichen. Sie können davon ausgehen, dass Termine und Fristen so gestaltet sein werden, dass die Arbeiten auch unter den gegebenen Einschränkungen erfolgreich erbracht werden können.
AUS DEM MINISTERIUM
Schließlich möchten wir noch einige unserer Ansicht nach beruhigende Neuigkeiten stichwortartig zusammenfassen, die in der letzten Telefonkonferenz am 24. März 2020 der Hochschulen Schleswig-Holsteins mit Staatssekretär Oliver Grundei und anderen Vertreter*innen des Wissenschaftsministeriums zur Sprache kamen:
– Ein Schreiben des Staatssekretärs mit Empfehlungen zur rechtssicheren Gestaltung von Gremiensitzungen und Wahlen ist inzwischen fertiggestellt. Im Kern geht darum, Gremiensitzungen zu verschieben oder, wenn das nicht möglich, aber dennoch dringend ist, kann eine solche Sitzung per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte diesem Schreiben (PDF)
– BAföG-Lösungen werden aktuell mit dem Bund abgestimmt: Der Staatssekretär macht deutlich, dass kein Grund zur Sorge besteht und sicher ein „Schutzschild“ aufgespannt wird! Den aktuellen Stand ( 26.3.2020) dazu haben wir auf den FAQ-Seiten zum Studium in der Corona-Krise eingestellt.
– Zur Zeit gibt es viele Jobs für Studierende im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur. Das Ministerium wird entsprechende Links versenden, die wir weiterleiten.
– Für die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Zielvereinbarungen verspricht der Staatssekretär faire Lösungen.
– Die Frage nach Dienstreisen nach dem 19. April 2020 wird von der Landesregierung diskutiert und eine entsprechende Empfehlung ist in Vorbereitung.
– Schleswig-Holstein hat grundsätzlich das Ziel, einheitliche Lösungen mit den anderen Ländern abzusprechen und unser Ministerium wird sich dabei um pragmatische Lösungen für alle Hochschulen einsetzen.
LAGEÄNDERUNG
Auch andere Themen wie Studienbewerbung, Meldefristen etc. werden in Absprache mit unserem Ministerium und mit den anderen deutschen Kunsthochschulen aktuell intensiv erörtert. Wir werden alle Hochschulmitglieder weiterhin über wichtige Neuerungen und Entscheidungen zeitnah informieren. Sollten Sie Fragen haben, so können Sie sich selbstverständlich gern an uns wenden. Unsere Verwaltung ist überwiegend im Home Office und telefonisch (oft durch Rufumleitungen auf die privaten Nummern) oder per Mail erreichbar. Bitte beachten Sie hier die normalen Bürozeiten.
Allen Mitgliedern der Muthesius Kunsthochschule gilt unser herzlicher Dank und unsere große Anerkennung für Ihr Engagement!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident
Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin
Prof. Michael Breda
Vizepräsident